Ein Haus ist ein Gebäude, das vor Wind und Wetter schützt. das
"Wettergebäude" ist ein Gebäude, das aus Wind und Wetter besteht,
sozusagen ein Anti-Haus. Installation im freien Raum aus Wind,
Wasser und Wärme.Angelegt ist das Wettergebäude darauf, zweckentbunden
10 Tonnen Koks zu verheizen, hunderte Kubikmeter Wasser zu versprühen
und verdampfen zu lassen und die elektrisch- und benzinbetriebenen
Motoren, welche Luft und Wasser bewegen, laufen zu lassen. Die
Energie verpufft ins nichts. Ein selbsttätiger Raumkörper auf
einem freiliegenden Schotterfeld in der Altstadt. Für das Publikum
mit Regenschutz begehbar.
Konzept: Thomas Lehner, Georg Ritter, Markus Binder, Rainer Zendron
Eröffnungsrede: Dr. Karl-Michael Belcredi, Ars Electronica 1988
Schneekanone und glühende Brennkörbe
Niederschrift aufgenommen vom Amt der OÖ Landesregierung am 12.
September 1988 über die mündliche Verhandlung zur veranstaltungspolizeilichen
Überprüfung auf dem Vorplatz des Hauses Friedhofstraße 6 bzw.
Schulstraße, Ecke-Friedhofstraße ("Piazzetta") in Linz, auf Eignung
zur Durchführung der Veranstaltung "Wettergebäude". Gegenstand
der Verhandlung ist die auf den heutigen Tag anberaumte veranstaltungspolizeiliche
Überprüfung des Vorplatzes des Hauses Friedhofstraße 6 bzw. Schulstraße,
Ecke Friedhofstraße ("Piazzetta") auf Eignung zur Durchführung
der Veranstaltung "Wettergebäude" am 13. September 1988 (20.00
Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Zeit vom 14. bis 17. September 1988
(jeweils von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr).
Wettergebäude in der Startphase vor dem Haus Friedhofstr. 6
Maschinerie der Klimaanlage aus dem Inneren des Wettergebäudes,1988
Gemäß Ziffer 9 des Bewilligungsbescheides vom 20. Dezember 1984,
Pol-20.106/257-1984 Wi/Au/Ku, sind alle von der Linzer Veranstaltungsgesellschaft
mbH selbst betriebenen bzw. unter ihrer verantwortlichen Leitung
stehenden Veranstaltungsbetriebsstätten -im gegenständlichen Fall
der Vorplatz des Hauses Friedhofstraße 6 bzw. Schulstraße, Ecke-Friedhofstraße
("Piazzetta") auf Eignung in sicherheits- und betriebstechnischer
sowie feuerpolizeilicher Hinsicht zu überprüfen. Weiters soll
geprüft werden, inwieweit durch die geplante Veranstaltung die
Nachbarschaft im Sinne des Umweltschutzes unzumutbar belästigt
wird.
Nach Durchführung einer kurzen Eingangsbesprechung und Besichtigung
des zur Abhaltung der Veranstaltung vorgesehenen Vorplatzes ("Piazzetta")
beim gegenständlichen Haus durch die Kommissionsteilnehmer, erstattet
der technische Amtssachverständige nachstehenden Befund:
Im Rahmen der "ARS ELECTRONICA 88" soll auf dem Vorplatz des Hauses
Friedhofstraße 6 in Linz/Urfahr eine Veranstaltung, die den Namen
"Wettergebäude" trägt, durchgeführt werden. Diese Veranstaltungen
werden am 13. September 1988 (20.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und vom
14. bis 17. September 1988 (jeweils von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
durchgeführt. Das "Wettergebäude" soll durch die Elemente Luft,
Wasser und Feuer erzeugt werden. Für die Effekte stehen folgende
Maschinen bzw. Geräte zur Verfügung:
1. zwei Schneekanonen, Type SUFAG, Schneeerzeuger 13/37 (Stromverbrauch:
18 kW, Wasserverbrauch: 18 m3 pro Stunde);
2. zwei Tragkraftspritzen, TS-VW 75 Automatik (Antriebottomotore);
3. Elektrotauchpumpe (Stromverbrauch 2 kW);
4. ein Radialventilator und ein Axialventilator, je 4 kW Leistung;
5. zwei Gasheizkanonen mit Propangasflasche (30 kg);
6. sechs Stück Brennkörbe zur Koksheizung;
7. Scheinwerfer in noch ungewisser Zahl zur Ausleuchtung des Platzes
und Anleuchten des Sprühnebels.
Wetterwart bei Feineinstellung
Durch hervorgerufenen Sprühnebel der Wasserfontäne, eine Hitzeschleuse,
einen Windstrang und durch aufsteigende Dämpfe soll sich ein sogenanntes
Wettergebäude bilden. Die gesamte Anlage soll von Personen betreut
werden, die die Aufgabe haben, das Wettergebäude nach der allgemeinen
Wetterlage auszurichten, die Sprühkanonen so einzustellen, daß
sie gemäß den Winden innerhalb des vorgesehenen Areals sprühen,
die Feuerung der Heizkörbe überwachen und zu gegebenen Zeitpunkten
Dampf durch Aufsprühen von Wasser auf die Heizkörbe zu erzeugen.
Für die Zuschauer steht der zum Teil vorbeiführende Gehsteig und
das während der Dauer der geplanten Veranstaltung für den Fahrzeugverkehr
abgesperrte, Straßenstück von der Kreuzung Friedhofstraße bis
zur Kreuzung Kirchengasse zur Verfügung.
Ein Probebetrieb konnte nicht durchgeführt werden, weil die einzelnen
Geräte wohl aufgestellt, aber nicht einsatzbereit waren.
Stellungnahme des Vertreters des Magistrates der Landeshauptstadt
Linz, Baupolizeiamt:
Von seiten des Baupolizeiamtes besteht gegen die beantragte Veranstaltungsbewilligung
bei Einhaltung nachstehender Auflagen kein Einwand:
1. Die Abpumpung der anfallenden Abwässer, die durch die Schneekanonen
bzw. den Feuerwehrschlauch entstehen, sind in einen Kanalschacht
durch den Gesuchsteller im Einvernehmen mit den SBL Linz sicherzustellen,
da ansonsten die Gefahr einer Unterspülung der Fundamente des
Nachbarobjektes besteht.
2. Der Höhenunterschied zwischen dem befestigten Platz, auf dem
die Veranstaltung durchgeführt wird und dem angrenzenden Hof der
Stadtwerkstatt ist mittels einer ordnungsgemä§en Stiege mit Geländer
zu überbrücken.
Ferner wird festgestellt, daß die Veranstaltung auf dem Vorplatz
(befestigter Parkplatz), Grundeigentümer die Stadt Linz, stattfindet
und keinerlei Bauwerke hiefür aufgestellt und errichtet werden.
Falls der Veranstaltungsplatz durch die Bewilligungsbehörde für
Besucher gesperrt wird, ist der Punkt 2 hinfällig.
Pohn e.h.
Stellungnahme des Vertreters des Magistrates der Landeshauptstadt
Linz, Gesundheitsamt, Abteilung ärztlicher Dienst: Seitens des Gesundheitsamtes wird bemerkt, daß die Vorschreibung
von zusätzlichen sanitären Anlagen nicht notwendig ist, da vom
Veranstalter der Ausschank von Getränken und Speisen nicht geplant
ist. Diese im Verlaufe der Verhandlung abgegebene niederschriftliche
Stellungnahme wird vom Verhandlungsleiter bestätigt.
Zölß e. h.
Stellungnahme der Vertreter der Bundespolizeidirektion Linz: Seitens der BPD Linz kann zur geplanten Veranstaltungsreihe vom
Verkehrssicherheitsstandpunkt nur dann die Zustimmung gegeben
werden, wenn während der Dauer der geplanten Veranstaltung, also
von Mittwoch, den 14.9. bis Samstag, den 17.9.1988, in der Zeit
von 16 Uhr bis 22 Uhr, für den Bereich der Schulstraße von der
Kreuzung Friedhofstraße bis zur Kreuzung Kirchengasse ein allgemeines
Fahrverbot vom Bezirksverwaltungsamt des Magistrates der Landeshauptstadt
Linz erlassen wird. Für die genannten Tage wird jeweils ab 16.00
Uhr bis Veranstaltungsende ein polizeilicher Inspektionsdienst
von zwei Sicherheitswachebeamten vorgeschrieben. Bei Einhaltung
der sonstigen Bedingungen und Auflagen, die heute vor allem von
den technischen Amtssachverständigen, insbesondere von der Berufsfeuerwehr
der Stadt Linz, gestellt werden, besteht seitens der BPD Linz
gegen die geplante Veranstaltung ansonsten kein Einwand.
Stirmaier e. h. / AI. Josef Stratberger e. h.
Stellungnahme des Vertreters des Magistrates der Landeshauptstadt
Linz, Feuerwehr, Abteilung Feuerpolizei: Für die Dauer der Veranstaltung ist zur überwachung der Brandsicherheit
erforderlich, daß geeignete Personen bereitstehen, um im Gefahrenfall
wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere
deshalb, weil vom Veranstalter beabsichtigt wird, insgesamt sechs
St?ck Kokskörbe anzuzünden und zur Erzielung eines Effektes mit
Wasser daraufzuspritzen. Da es w?hrend des Anzündens des Kokses
und des Betriebes der Kokskörbe sowie des Ablöschens nach der
Veranstaltung der Aufsicht fachkundiger Personen bedarf, und auch
die anfallende Asche ordnungsgemäß entsorgt werden muß, ist es
aus der Sicht des Brandschutzes erforderlich, daß ein Brandsicherheitswachdienst
zumindest in der Stärke von zwei Mann bereitgestellt wird. Als
fachkundige Personen für diesen Zweck kommen Angehörige der städtischen
Feuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr in Frage, und ist
deshalb vom Veranstalter mit einer solchen Organisation das Einvernehmen
zwecks Bereitstellung solcher Personen aufzunehmen. Da am Ort
der Veranstaltung zwei Tragkraftspritzen, ausreichend Schlauchmaterial
und dazugehörige Strahlrohre zur Verfügung stehen, ist die Bereitstellung
eines Fahrzeuges beim Brandsicherheitswachdienst nicht unbedingt
erforderlich. Aus der Sicht der Feuerpolizei ist es deshalb erforderlich,
zur Sicherstellung des erforderlichen Brandschutzes für die Veranstaltung
nachstehende Auflage in den Bewilligungsbescheid aufzunehmen:
"Für die Dauer der Veranstaltung ist ein Brandsicherheitswachdienst
in der Stärke von zwei Mann, die über eine entsprechende feuerwehrtechnische
Ausbildung verfügen müssen (Mitglieder einer Berufs- oder Freiwilligen
Feuerwehr), bereitzustellen."
Fischer e. h.
Maschinen laufen auf Vollgas
Wettergebäude wird der baulichen Umgebung angepaßt
Aufguß an lauem Sommerabend